Das Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse nehmen in Ihrer Bewerbung eine besondere Stellung ein. Sie geben, sofern es sich um qualifizierte Arbeitszeugnisse handelt, Auskunft über die Qualität Ihrer Arbeit bei Ihren ehemaligen Arbeitgebern. Ihre Bereitschaft, Ihre Leistungsfähigkeit, Ihre Führungsqualitäten und Ihre Sozialkompetenz werden bewertet. Leider geschieht dies aus Sicht des Bewerbers häufig in der Art, dass er versteckte Kritik respektive negative Bewertungen, ohne sich mit der Thematik einmal auseinandergesetzt zu haben, in den seltensten Fällen erkennen kann. Daher möchten wir an dieser Stelle verschiedene Punkte, sowohl unter inhaltlichen als auch rechtlichen Gesichtspunkten näher erläutern.
Allgemein wird bei den Zeugnisarten folgendermaßen unterschieden: das Zwischenzeugnis, das einfache Zeugnis und das qualifizierte Zeugnis. Hinzu kommt noch das Ausbildungszeugnis, welches weitgehend dem qualifizierten Zeugnis in der Aufmachung entspricht, während das einfache Zeugnis lediglich Auskunft gibt über die Tätigkeitsbereiche und natürlich Ihre Personalien sowie die Dauer der Beschäftigung. Beim einfachen Zeugnis werden keinerlei Wertungen vorgenommen, i.e. weder Ihre Führung noch Leistung werden erwähnt. Der Wert eines solchen Zeugnisses ist sicher geringer einzuschätzen, zumal bei mangelnder Arbeitsleistung gern auf das qualifizierte Zeugnis verzichtet wird.
Im Folgenden behandeln wir das qualifizierte Arbeitszeugnis unter nachstehenden Punkten:
- Bedeutung
- Rechtslage und Anspruch
- Formvorschriften
- Inhalte (was muss und was darf nicht drin stehen)
- Chance oder Risiko – Zeugnisse selber schreiben
- Geheimcodes & Formulierungen
Fortsetzung folgt...